Bruttoverkaufspreis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff im Handel für den dem Abnehmer in Rechnung gestellten Produktpreis: Der Bruttoverkaufspreis gemindert um Umsatzsteuer, Boni, Rabatte, Skonti und sonstige Abschläge (z.B. wegen Minderung) heißt im Handel Nettoverkaufspreis.
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