Präferenz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Sinn der Nutzentheorie ein Ausdruck der relativen subjektiven Bewertung zweier Güterbündel A gegenüber B durch den nachfragenden Haushalt im Hinblick auf ihre jeweilige erwartete Bedürfnisbefriedigung. Die Präferenzen eines Wirtschaftssubjektes gelten als das Ergebnis eines wohlabgewogenen Entscheidungs- und Bewertungsprozesses unter hinreichender Information, das zumindest über einen gewissen Zeitraum Bestand hat.
Unter der Annahme ihrer Transitivität, Reflexivität und Vollständigkeit (Ordnungsaxiome) können sie zu einer Präferenzordnung zusammengefasst werden.
Ein Instrumentarium zur Ermittlung der Präferenzen versucht die Theorie der „offenbarten Präferenzen” zu entwickeln. Bei gegebenen Preisen schließt sie aus den beobachtbaren Wahlhandlungen bei gegebenen Preisen, dass ein Haushalt ein bestimmtes Güterbündel gegenüber anderen vorzieht. Wiederholt man die Beobachtung bei variierten Preisen, lassen sich auf empirischen Weg sukzessive Indifferenzkurven als Ausdruck der Präferenz-Ordnung ableiten.
Arten: Normalerweise gelten die Präferenzen eines Wirtschaftssubjektes als gegeben und interpersonell unabhängig. Werden allerdings externe Effekte des Verhaltens der Menschen zugelassen, gewinnt die gesellschaftliche Umwelt Einfluss auf die Präferenzordnung.
Sachliche Präferenzen: Die Präferenzen manifestieren sich in den beobachtbaren Wahlhandlungen des Haushaltes und nehmen entweder die Form der echten Präferenz (A wird B strikt vorgezogen) oder der schwachen Präferenz (A wird mind. genauso hoch geschätzt wie B) an bzw. es stellt sich im Grenzfall eine Indifferenzsituation ein. Spezielle Präferenzen beeinflussen das Marktgeschehen aufgrund persönlicher Eigenschaften oder Bindungen (persönliche Präferenzen), durch standortbedingte und entfernungsabhängige Vorteile (räumliche Präferenzen) sowie aufgrund unterschiedlicher Liefer- oder Abnahmefristen und Wartezeiten (zeitliche Präferenzen).
Unter der Annahme ihrer Transitivität, Reflexivität und Vollständigkeit (Ordnungsaxiome) können sie zu einer Präferenzordnung zusammengefasst werden.
Ein Instrumentarium zur Ermittlung der Präferenzen versucht die Theorie der „offenbarten Präferenzen” zu entwickeln. Bei gegebenen Preisen schließt sie aus den beobachtbaren Wahlhandlungen bei gegebenen Preisen, dass ein Haushalt ein bestimmtes Güterbündel gegenüber anderen vorzieht. Wiederholt man die Beobachtung bei variierten Preisen, lassen sich auf empirischen Weg sukzessive Indifferenzkurven als Ausdruck der Präferenz-Ordnung ableiten.
Arten: Normalerweise gelten die Präferenzen eines Wirtschaftssubjektes als gegeben und interpersonell unabhängig. Werden allerdings externe Effekte des Verhaltens der Menschen zugelassen, gewinnt die gesellschaftliche Umwelt Einfluss auf die Präferenzordnung.
Sachliche Präferenzen: Die Präferenzen manifestieren sich in den beobachtbaren Wahlhandlungen des Haushaltes und nehmen entweder die Form der echten Präferenz (A wird B strikt vorgezogen) oder der schwachen Präferenz (A wird mind. genauso hoch geschätzt wie B) an bzw. es stellt sich im Grenzfall eine Indifferenzsituation ein. Spezielle Präferenzen beeinflussen das Marktgeschehen aufgrund persönlicher Eigenschaften oder Bindungen (persönliche Präferenzen), durch standortbedingte und entfernungsabhängige Vorteile (räumliche Präferenzen) sowie aufgrund unterschiedlicher Liefer- oder Abnahmefristen und Wartezeiten (zeitliche Präferenzen).
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