Abwägungsklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
wettbewerbsrechtliche Klausel (vgl. § 36 I Satz 2 Nr. 1 GWB), die für fusionierende Unternehmen die Möglichkeit schafft, einer drohenden Untersagung eines Zusammenschlusses zu entgehen. Voraussetzung ist, dass durch den Zusammenschluss auf einem anderen Markt Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen eintreten, die die Behinderung des Wettbewerbs auf dem durch den Zusammenschluss direkt betroffenen Markt überwiegen. Auf diesem Wege wird der Kartellbehörde in begrenztem Umfang eine Abwägung wettbewerblicher Vor- und Nachteile eines Zusammenschlusses ermöglicht.
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