Ministerkartell
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gemeinwohlkartell. Mit der Siebten GWB-Novelle abgeschaffte Möglichkeit nach § 8 GWB a.F. zur Freistellung vom Verbot des § 1 GWB für solche Vereinbarungen und Beschlüsse, die zwar aufgrund der Verfolgung außerwettbewerblicher Ziele ansonsten nicht legalisierungsfähig waren, deren Zustandekommen jedoch nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministers aus Gründen der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls dennoch wünschenswert erschien.
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