Netzwerk der Wettbewerbsbehörden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
European Competition Network, Abk.: ECN. Die nationalen Wettbewerbsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten bilden zusammen mit der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission das Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden. Es dient der Zusammenarbeit sowie dem regelmäßigen Informationsaustausch bei der Anwendung europäischen Wettbewerbsrechts (hier: Art. 101, 102 AEUV). Ausführlichere Regelungen hierzu einschließlich von Ausführungen zu Beweisverwertungsproblemen beim Austausch vertraulicher Angaben finden sich in § 50a GWB.
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