Angebots- und Kalkulationsschematakartell
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kartell zur Vereinheitlichung der Leistungsbeschreibung und Preisaufgliederung bei Ausschreibungen, das nach § 5 IV GWB a.F. als Anmeldekartell vom Kartellverbot ausgenommen war. Diese Vorschrift ist als wettbewerbspolitisch entbehrlich mit der Sechsten GWB-Novelle zum 1.1.1999 gestrichen worden. Angebots- und Kalkulationsschemakartelle unterfallen seither dem Verbot des § 1 GWB und Art. 101 AEUV.
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