Monopolmissbrauch
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: sittenwidrige Ausnutzung eines Monopols durch Vorschreiben unbilliger und unangemessener Bedingungen (vgl. § 826 BGB).
2. Wettbewerbs- und Kartellrecht: Im deutschen (Deutsches Kartellrecht) und Europäischen Kartellrecht wird der Monopolmissbrauch über die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen nach den §§ 19, 20, 29 GWB und Art. 102 AEUV erfasst. Monopolmissbrauch kann Unterlassungs- und Schadensersatzklage nach der Generalklausel des unlauteren Wettbewerbs (§ 3 UWG) oder nach den Schutzvorschriften des deutschen und europäischen Kartellrechts rechtfertigen (Boykott, Kontrahierungszwang).
Mindmap "Monopolmissbrauch"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Economies of Scope
Integration
Kartell
Konsumentensouveränität
Kontrahierungszwang
Kooperation
Markt
Marktanteil
Marktstruktur
Monopol
Oligopol
Regulierung
Sozialdarwinismus
Spezialisierung
Unternehmenskonzentration
Wettbewerb
Wettbewerbsfunktionen
natürliches Monopol
relevanter Markt
vollkommene Konkurrenz
eingehend
Monopolmissbrauch
ausgehend
eingehend
Monopolmissbrauch
ausgehend