Monopolgesetzgebung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bekämpfung der aus dem Missbrauch von Monopolen und ihrer wirtschaftlichen und politischen Macht drohenden Gefährdung des Wirtschaftslebens in den meisten modern organisierten Staaten.
Zu unterscheiden:
(1) Verbotsgesetze: verbieten Monopole grundsätzlich (z.B. Antitrust-Gesetzgebung); Ausnahmen sind meist mit staatlicher Genehmigung möglich.
(2) Missbrauchsgesetze: wollen den Missbrauch der Monopolstellung durch die Einrichtung staatlicher Kontrollen verhüten (z.B. Registrierungspflicht für alle monopolartigen Unternehmungen in Schweden).
Vgl. auch Monopolmissbrauch.
(3) Mischformen sind möglich.
(4) Monopolgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland: Deutsches Kartellrecht.
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