Alleinbezug
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Verpflichtung des Käufers, die vertraglich bestimmten Waren oder Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit nur beim Lieferanten zu beziehen.
2. Wettbewerbsrechtliche Beurteilung: Alleinbezugsverpflichtungen, die den Wettbewerb spürbar beschränken, unterfallen grundsätzlich dem Verbot des § 1 GWB und Art. 101 AEUV. Eine Gruppenfreistellung ist über die nach § 2 GWB anwendbare Vertikal-GVO bis zu einem Marktanteil des Lieferanten sowie des Abnehmers (Händlers) von jeweils 30 Prozent vorgesehen.
2. Wettbewerbsrechtliche Beurteilung: Alleinbezugsverpflichtungen, die den Wettbewerb spürbar beschränken, unterfallen grundsätzlich dem Verbot des § 1 GWB und Art. 101 AEUV. Eine Gruppenfreistellung ist über die nach § 2 GWB anwendbare Vertikal-GVO bis zu einem Marktanteil des Lieferanten sowie des Abnehmers (Händlers) von jeweils 30 Prozent vorgesehen.
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Integration
Kartell
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Kooperation
Macht
Markt
Marktstruktur
Monopol
Oligopol
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Sozialdarwinismus
Spezialisierung
Unternehmenskonzentration
Wettbewerb
Wettbewerbsfunktionen
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