Gebietskartell
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kartell, meist in Form einer befristeten Vereinbarung selbstständiger Unternehmen über die Aufteilung ihrer Absatzgebiete im Interesse der Ersparung von Transport- und Werbungskosten. Gebietskartelle verstoßen potenziell gegen § 1 GWB und Art. 101 I AEUV. Eine Gebietsaufteilung ist allenfalls für solche Austauschverträge legalisierbar, deren Abschluss ohne eine entsprechende Klausel nicht zumutbar ist (Beispiel: Ein Auftraggeber verbietet seinem Subunternehmer, der zugleich Wettbewerber auf dem relevanten Markt ist, dem von ihm im Auftrag bedienten Kunden eigene Angebote zu machen, d.h. dem Auftraggeber abzuwerben).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.