passive Diskriminierung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bes. Ausprägung des Diskriminierungsverbots (§§ 19 II Nr. 5, 20 II GWB). Demnach darf ein marktbeherrschender oder marktstarker Nachfrager seine Marktstellung grundsätzlich nicht dazu ausnutzen, andere Unternehmen zur sachlich nicht gerechtfertigten Vorteilsgewährung zu veranlassen, es sei denn, die Aufforderung ist für das andere Unternehmen nachvollziehbar begründet und der geforderte Vorteil steht in einem angemessenen Verhältnis zum Grund der Forderung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Economies of Scope Integration Kartell Konsumentensouveränität Kontrahierungszwang Kooperation Macht Markt Marktstruktur Monopol Oligopol Regulierung Sozialdarwinismus Spezialisierung Unternehmenskonzentration Wettbewerb Wettbewerbsfunktionen natürliches Monopol relevanter Markt vollkommene Konkurrenz
eingehend
passive Diskriminierung
ausgehend