Gentlemen's Agreement
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Frühstückskartelle; Vereinbarung auf Treu und Glauben. 1. Allgemein: eine auf die guten Sitten vertrauende, deshalb schriftlich nicht näher fixierte Abmachung zwischen zwei oder mehreren Partnern. Die Erklärungen werden ohne Rechtsfolgewillen abgegeben, weil der erstrebte Erfolg im Vertrauen auf das Wort des Partners oder mithilfe einer Bindung an den Anstand erreicht werden soll.
2. Kartellrecht: kartellrechtliche Vereinbarung in Form von Absprachen, deren Beachtung außerrechtlichen Normen überlassen wird (Kartell). Nach § 1 GWB und Art. 101 I AEUV unzulässig (Verbot von abgestimmten Verhaltensweisen).
Der Nachweis solcher Praktiken ist allerdings oftmals problematisch.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Economies of Scope
Integration
Kartell
Konsumentensouveränität
Kontrahierungszwang
Kooperation
Macht
Markt
Marktstruktur
Monopol
Oligopol
Regulierung
Sozialdarwinismus
Spezialisierung
Unternehmenskonzentration
Wettbewerb
Wettbewerbsfunktionen
natürliches Monopol
relevanter Markt
vollkommene Konkurrenz