Belegschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesamtheit aller im Betrieb tätigen Arbeitnehmer: Arbeiter und Angestellte, einschließlich der Auszubildenden, ausschließlich leitende Angestellte.
Beziehung zum Arbeitgeber geregelt durch Betriebsverfassung.
Vgl. auch Stammbelegschaft.
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