Stammbelegschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kernbelegschaft; industriesoziologische Bezeichnung für die Gruppe von Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer Qualifikation, etwa als betriebsnotwendiger Fach- oder Spezialarbeiter, und aufgrund ihrer Betriebsbindung bzw. ihrer betriebsspezifischen Erfahrung bedeutsam für einen geregelten Betriebsablauf sind. Diese Arbeitnehmergruppe ist i.d.R. auch in konjunkturellen Krisenzeiten nicht oder kaum von Entlassung bedroht.
Mindmap "Stammbelegschaft"
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Wiesbaden, 2012, S. S.24 ff.
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