Stammbelegschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kernbelegschaft; industriesoziologische Bezeichnung für die Gruppe von Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer Qualifikation, etwa als betriebsnotwendiger Fach- oder Spezialarbeiter, und aufgrund ihrer Betriebsbindung bzw. ihrer betriebsspezifischen Erfahrung bedeutsam für einen geregelten Betriebsablauf sind. Diese Arbeitnehmergruppe ist i.d.R. auch in konjunkturellen Krisenzeiten nicht oder kaum von Entlassung bedroht.
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Wiesbaden, 2012, S. S.24 ff.