Eigenheim
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein im Eigentum einer natürlichen Person stehendes Grundstück mit einem Wohngebäude, das nicht mehr als zwei Wohnungen enthält, von denen eine Wohnung zum Bewohnen durch den Eigentümer oder seine Angehörigen bestimmt ist. Die zweite Wohnung kann eine gleichwertige Wohnung oder eine Einliegerwohnung sein.
Vgl. auch Wohnungsbau.
Mindmap "Eigenheim"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Berufsausbildung
Betrieb
Bevollmächtigter
Datenschutz
Delegation
Gemeinde
Gewerbe
Haftung
Kraftfahrzeug (Kfz)
Krankenversicherung
Körperschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Liegenschaft
Nichtigkeit
Revision
Verwaltung
Verwaltungsakt
anerkannter Ausbildungsberuf
juristische Person
öffentlicher Dienst
eingehend
Eigenheim
ausgehend