Riester-Bausparvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Riester-Förderung aus staatlichen Zulagen und Steuervorteilen gilt seit Ende 2008 auch für die Finanzierung eines Eigenheimes. Dafür sind spezielle Riester-Bausparverträge entwickelt worden. Wegen der staatlichen Förderung für den Bau oder Kauf selbstgenutzter Immobilien sind Riester-Bausparverträge besser geeignet als ungeförderte Verträge. Wie andere Bausparverträge lohnen sie sich aber nur, wenn sie später auch wirklich zum Bau oder Kauf genutzt werden können. Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten wird bei derartigen Verträgen die Abschlussgebühr auf fünf Jahre verteilt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Riester-Bausparvertrag
ausgehend
eingehend
Riester-Bausparvertrag
ausgehend