Rentenhypothek
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Rentenhypothek ist ein Darlehen speziell für Rentner, die ein schuldenfreies Eigenheim besitzen oder eine bestehende Restschuld ablösen wollen. Das Darlehen wird bis zu 50 Prozent des Immobilienwertes ausgereicht, der Verwendungszweck ist nicht objektgebunden. Auch Teilauszahlungen ohne Bereitstellungszinsen sind möglich. Zu Lebzeiten des Kreditnehmers wird das Darlehen nicht getilgt, natürlich sind die laufenden Zinsen zu entrichten. Die Tilgung des Darlehens ist dann den Erben überlassen. Der Zinssatz wird für die gesamte Laufzeit festgeschrieben und richtet sich nach der statistischen Lebenserwartung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Rentenhypothek
ausgehend