Rentenhypothek
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Rentenhypothek ist ein Darlehen speziell für Rentner, die ein schuldenfreies Eigenheim besitzen oder eine bestehende Restschuld ablösen wollen. Das Darlehen wird bis zu 50 Prozent des Immobilienwertes ausgereicht, der Verwendungszweck ist nicht objektgebunden. Auch Teilauszahlungen ohne Bereitstellungszinsen sind möglich. Zu Lebzeiten des Kreditnehmers wird das Darlehen nicht getilgt, natürlich sind die laufenden Zinsen zu entrichten. Die Tilgung des Darlehens ist dann den Erben überlassen. Der Zinssatz wird für die gesamte Laufzeit festgeschrieben und richtet sich nach der statistischen Lebenserwartung.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit kalte Betriebskosten vorvertragliche Informationspflichten
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