Restschuld
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Die Vergleichbarkeit von Konditionsangeboten ist über die anfängliche effektive bzw. effektive Jahreszinsangabe (Preisangabenverordnung) nur teilweise möglich. Eine wesentlich bessere und aussagefähigere Vergleichsgröße ist die sog. Restschuld. Danach wird der Kreditbetrag ermittelt, der nach Ablauf einer bestimmten Anzahl von Tilgungsjahren noch bestehen wird. Durch einfachen Vergleich derartiger Restschuldbeträge ist daher die Auswertung von Konditionsangeboten erheblich vereinfacht. Obwohl die Angabe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte man bei jedem Angebot auf die Angabe der Restschuld Wert legen.
Weiterhin wird bereits bei der Kreditwürdigkeitsprüfung anlässlich der Darlehnsvergabe die Tragbarkeit der Belastung aus der Restschuld nach Ablauf der Zinsfestschreibungszeit geprüft. Dabei wird eine Kapitaldienstquote von mindestens 6% p.a. unterstellt. Diese Kontrollrechnung zeigt, ob am Ende der Zinsbindung die voraussichtliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Darlehensnehmers ausreicht, um eine Annuität von 6% auf die verbleibende Restschuld zu bedienen. In der Niedrigzinsphase setzt das übrigens eine Anfangstilgung von mind. 3% p.a. voraus.