Konditionsvergleich
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Es ist angeraten, mehrere Finanzierungsangebote, die in allen Finanzierungsdetails übereinstimmen, einzuholen und dann zu vergleichen. Dies kann anhand der Effektivzinsen (unter Einbeziehung der Restschuld) geschehen, es müssen natürlich auch diejenigen Kosten berücksichtigt werden, die nicht im Effektivzins enthalten sind.
Die durch das Internet gegebene Transparenz des Angebots müsste dem Verbraucher die notwendige Sicherheit bei seinen Konditionsentscheidungen geben. Die Margen im umstrittenen Markt sind gering, dies hat dazu geführt, dass die Kreditinstitute innovative Wege bei der Refinanzierung beschritten haben. Der BGH hat kürzlich bestätigt, dass der Verkauf von Darlehensforderungen ohne Zustimmung des Kreditnehmers an einen Investor zulässig ist (Az. XI ZR 195/05).
Vgl. auch Schaufensterkondition.