Kinderzulage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Unfallversicherung
Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Kinderzulage wird seit Inkrafttreten des SGB VII zum 1.1.1997 nur noch gewährt in den Fällen, in denen Bestandschutz besteht (§ 217 Abs. 3 SGB VII).
Einkommensteuer
Eigenheimzulage, welche für Neufälle ab dem 1.1.2006 nicht mehr gewährt wird.
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Interne Verweise
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