schädliche Verwendung eines Wohn-Riester-Bausparvertrages
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wohn-Riesterförderung gibt es nur für selbstgenutzte Immobilien. Wer das Haus oder die Wohnung später verkauft oder vermietet, muss den Stand des Wohnförderkontos vorzeitig versteuern. Steuerliche Nachteile lassen sich vermeiden, wenn der Geförderte innerhalb von vier Jahren nach dem Auszug eine neue selbstgenutzte Immobilie kauft. Dazu zählt auch der Kauf eines Dauerwohnrechts in einem Senioren- oder Pflegeheim. Der Geförderte kann auch innerhalb eines Jahres einen neuen Riester-Vertrag abschließen und darauf die geförderten Beträge wieder einzahlen.
Vgl. auch Riester-Bausparvertrag, Riester-Förderberechtigte, Wohn-Riester.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
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Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
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schädliche Verwendung eines Wohn-Riester-Bausparvertrages
ausgehend
eingehend
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ausgehend