schädliche Verwendung eines Wohn-Riester-Bausparvertrages
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wohn-Riesterförderung gibt es nur für selbstgenutzte Immobilien. Wer das Haus oder die Wohnung später verkauft oder vermietet, muss den Stand des Wohnförderkontos vorzeitig versteuern. Steuerliche Nachteile lassen sich vermeiden, wenn der Geförderte innerhalb von vier Jahren nach dem Auszug eine neue selbstgenutzte Immobilie kauft. Dazu zählt auch der Kauf eines Dauerwohnrechts in einem Senioren- oder Pflegeheim. Der Geförderte kann auch innerhalb eines Jahres einen neuen Riester-Vertrag abschließen und darauf die geförderten Beträge wieder einzahlen.
Vgl. auch Riester-Bausparvertrag, Riester-Förderberechtigte, Wohn-Riester.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
schädliche Verwendung eines Wohn-Riester-Bausparvertrages
ausgehend
eingehend
schädliche Verwendung eines Wohn-Riester-Bausparvertrages
ausgehend