Wohnimmobilien
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wohnimmobilien sind Immobilien, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Das Kreditinstitut muss den Wert derartiger Objekte, die durch Grundpfandrechte belastet sind, nicht nur bei der ursprünglichen Baufinanzierung, sondern auch während der Darlehenslaufzeit regelmäßig überprüfen, der Abstand sollte nicht größer als drei Jahre sein (§ 20a VI KWG).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
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Wohnimmobilien
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Wohnimmobilien
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