Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Wohnimmobilien vom 27.07.2012 - 11:38
Wohnimmobilien
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wohnimmobilien sind Immobilien, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Das Kreditinstitut muss den Wert derartiger Objekte, die durch Grundpfandrechte belastet sind, nicht nur bei der ursprünglichen Baufinanzierung, sondern auch während der Darlehenslaufzeit regelmäßig überprüfen, der Abstand sollte nicht größer als drei Jahre sein (§ 20a VI KWG).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon