Ausbildungsstätte
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betrieb oder Betriebsteil, in dem die Ausbildung stattfindet.
Die Ausbildungsstätte muss nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sein; die Zahl der Auszubildenden muss in angemessenem Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte stehen. Trotz fehlender Erfordernisse ist die Ausbildungsstätte geeignet, wenn Mängel durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte behoben werden (§ 27 BBiG).
Mindmap "Ausbildungsstätte"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Berufsausbildung
Betrieb
Bevollmächtigter
Datenschutz
Delegation
Gemeinde
Gewerbe
Haftung
Kraftfahrzeug (Kfz)
Krankenversicherung
Körperschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Liegenschaft
Nichtigkeit
Revision
Verwaltung
Verwaltungsakt
anerkannter Ausbildungsberuf
juristische Person
öffentlicher Dienst
eingehend
Ausbildungsstätte
ausgehend