Warnstreik
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
kurzer und zeitlich befristeter Streik, zu dem die Gewerkschaft während laufender Tarifverhandlungen nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Friedenspflicht (Tarifvertrag) aufruft („Neue Beweglichkeit”). Ein solcher Aufruf bedeutet zugleich, dass die laufenden Tarifverhandlungen gescheitert sind. - Warnstreiks sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich zulässig.
Vgl. auch Streik.
Mindmap "Warnstreik"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anfechtung
Angestellter
Arbeitnehmer
Arbeitsentgelt
Arbeitsrecht
Arbeitszeit
Betrieb
Bruttoarbeitsentgelt
Dienstvertrag
Günstigkeitsprinzip
Handelsvertreter
Kündigungsfristen
Personalplanung
Provision
Societas Europaea (SE)
Sorgfaltspflicht
Tarifautonomie
Tarifvertrag
Unternehmung
ordentliche Kündigung
eingehend
Warnstreik
ausgehend