Berufsverband
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1. Charakterisierung: Freie und unabhängige Interessenvertretung, deren Mitglieder Angehörige desselben Berufes oder nahe verwandter Berufe sind.
Aufgaben: Interessenwahrnehmung auf gesellschaftlichem, wirtschaftlichem und sozialem Gebiet.
Organisation: Berufsverbände sind grundsätzlich fachlich bzw. branchenmäßig organisiert, so z.B. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.
Anders: berufsständische Vereinigung.
2. Steuerliche Behandlung: a) Körperschaftsteuer: Befreit gemäß § 5 I Nr. 5 KStG, sofern kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird und nur die ideellen und wirtschaftlichen Interessen des Berufsstandes wahrgenommen werden (Abschn. 8 KStR). Die Steuerbefreiung ist insgesamt ausgeschlossen, wenn ein Berufsverband Mittel von mehr als 10 Prozent seiner Einnahmen für die unmittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwendet.
b) Einkommen-/Körperschaftsteuer: Beiträge zu Berufsverbänden sind bei der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer der Mitglieder als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, nicht dagegen Aufwendungen des Steuerpflichtigen aus Anlass von gesellschaftlichen Veranstaltungen des Berufsverbandes; diese gelten als Lebenshaltungskosten.