Berufsverbandsprinzip
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gliederung der Vereinigungen von Arbeitnehmern und -gebern (Berufsverbände) nach Berufszugehörigkeit. In der Bundesrepublik Deutschland überwiegt das Industrieverbandsprinzip. Berufsverbände auf Gewerkschaftsseite sind etwa der Marburger Bund, die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GdL) oder die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO).
Vgl. auch Koalition, Gewerkschaft.
Gegensatz: Industrieverbandsprinzip.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anfechtung
Angestellter
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Arbeitsentgelt
Arbeitsrecht
Arbeitszeit
Betrieb
Bruttoarbeitsentgelt
Günstigkeitsprinzip
Handelsvertreter
Kündigungsfristen
Personalplanung
Provision
Schlechtleistung
Societas Europaea (SE)
Sorgfaltspflicht
Tarifvertrag
höhere Gewalt
ordentliche Kündigung
eingehend
Berufsverbandsprinzip
ausgehend
eingehend
Berufsverbandsprinzip
ausgehend