übertarifliche Bezahlung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in einem Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbartes übertarifliches Arbeitsentgelt. Tarifverträge stehen der übertrariflichen Bezahlung nicht entgegen (Günstigkeitsprinzip).
Vgl. auch Tariflohnerhöhung.
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