Anteilseigner
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff im Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) für Aktionäre, Gesellschafter bzw. Genossen, § 2 MitbestG.
Vgl. auch kapitalistische Unternehmensverfassung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anfechtung Angestellter Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitsentgelt Arbeitsrecht Arbeitszeit Betrieb Bruttoarbeitsentgelt Günstigkeitsprinzip Handelsvertreter Kündigungsfristen Personalplanung Provision Schlechtleistung Societas Europaea (SE) Sorgfaltspflicht Tarifvertrag höhere Gewalt ordentliche Kündigung
eingehend
Anteilseigner
ausgehend