zwingendes Recht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rechtsvorschriften, die durch die Vereinbarungen der Parteien nicht geändert werden können, z.B. viele Bestimmungen des Verbraucher-, Miet-, Arbeits- und Sachenrechts.
Gegensatz: nachgiebiges Recht (dispositives Recht).
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