Facharbeiter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
aus der tariflichen Praxis übernommene Bezeichnung für:
(1) denjenigen Arbeitnehmer, der aufgrund eines Berufsausbildungsverhältnisses in einem anerkannten Ausbildungsberuf die vorgeschriebene Ausbildungsabschlussprüfung abgelegt hat und auch im erlernten Beruf beschäftigt ist (auch gelernter Arbeiter genannt);
(2) denjenigen Arbeitnehmer, dessen Fähigkeiten und Kenntnisse denen unter
(1) gleichzusetzen sind.
Anders: angelernter Arbeiter.
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