Sympathiestreik
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Streik zur Unterstützung des Arbeitskampfes anderer Arbeitnehmer in einem anderen Tarifbereich (auch Unterstützungsstreik genannt). Sympathiestreiks sind nach neuer Rechtsprechung grundsätzlich zulässig; allerdings müssen sie verhältnismäßig sein (BAG, 19.6.2007 -1 AZR 396/06 - NZA 2007, 1055) (Streik).
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