Lohnersatzfunktion
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gilt für Arbeitslosengeld, Krankengeld und Renten der gesetzlichen Rentenversicherung. Aufgrund der Lohnersatzfunktion orientieren sich diese Sozialleistungen am zuvor erzielten Lohn.
Vgl. auch Lebensstandardsicherung.
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