Basisrente
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die „Basis- bzw. Rürup-Rente“ stellt ein staatlich geförderter privater Leibrentenvertrag dar. Die Basis- oder Rürup-Rente wird seit 2005 neben der „Riester-Rente“ als weitere Form der Altersvorsorge vom Staat gefördert und ist daher steuerlich begünstigt. Entwickelt wurde dieses „neue“ Vorsorgemodell in der Kommission zur nachhaltigen Finanzierung der Sozialversicherungssysteme. Den Vorsitz hatte Prof. Dr. Dr. h. c. Bert Rürup inne. Hierauf lässt sich auch der Name „Rürup-Rente“ zurückführen.
Vgl. Alterseinkünftegesetz (AltEinkG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Anschaffungskosten
Arbeitsentgelt
Aufwendungen
Betrieb
Betriebsstätte
Darlehen
Firmenwert
Genossenschaft
Gewerbebetrieb
GmbH & Co. KG
Kapitalertragsteuer
Kommanditgesellschaft (KG)
Nachhaltigkeit
Nichtigkeit
Personengesellschaft
Rückstellung
Sonderausgaben
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Basisrente
ausgehend
eingehend
Basisrente
ausgehend