Bestandsmiete
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wohnungsmieten von bereits existierenden Mietverträgen. Die Bestandsmiete entspricht der Nettokaltmiete. Betriebs- und Heizkosten sind nicht enthalten. Die Mietentwicklung wird grundsätzlich zwar vom Markt gesteuert, durch gesetzliche Vorgaben jedoch staatlich reguliert. Dazu dienen insbesondere die qualifizierten Mietspiegel, die neben den Bestandsmieten auch die Wiedervermietungsmieten erfassen. Dadurch ist die Mietentwicklung relativ transparent.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Bestandsmiete
ausgehend