Bestandsmiete
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wohnungsmieten von bereits existierenden Mietverträgen. Die Bestandsmiete entspricht der Nettokaltmiete. Betriebs- und Heizkosten sind nicht enthalten. Die Mietentwicklung wird grundsätzlich zwar vom Markt gesteuert, durch gesetzliche Vorgaben jedoch staatlich reguliert. Dazu dienen insbesondere die qualifizierten Mietspiegel, die neben den Bestandsmieten auch die Wiedervermietungsmieten erfassen. Dadurch ist die Mietentwicklung relativ transparent.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Bestandsmiete
ausgehend