Bruttokaltmiete
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Als Bruttokaltmiete wird die Summe aus Nettokaltmiete und den umlagefähigen kalten Betriebskosten, wie z.B. Wasser, Abwasser und Müllabfuhr definiert.
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Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
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Objektart
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Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Bruttokaltmiete
ausgehend