Bereitschaftskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Kosten, die unabhängig von der konkret realisierten Ausnutzung von Kapazität und Betriebsbereitschaft in gleicher Höhe anfallen und nur mittels gesonderter (Investitions- bzw. Desinvestitions-)Dispositionen verändert werden können. Der prinzipiell mit beschäftigungsfixen Kosten deckungsgleiche Begriff wird üblicherweise nur in Systemen der Einzelkostenrechnung verwendet.
Gegensatz: Leistungskosten.
2. Untergliederung: Bereitschaftskosten werden sowohl nach den für ihren Anfall verantwortlichen Kostenstellen (allgemeiner Bezugsgrößen) als auch nach ihrer zeitlichen Abbaufähigkeit (Abbaufähigkeit von Kosten) differenziert.
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