Beleihungsauslauf
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Quotient aus Darlehensbeträgen und Beleihungswert. Die Summe aller Darlehen/Kredite einer Gesamtbaufinanzierung wird prozentual in Relation zum Beleihungswert gesetzt. Bei einem Beleihungsauslauf unter 60 Prozent handelt es sich um einen Realkredit. Normalerweise sollte ein Beleihungsauslauf 80 Prozent des Beleihungswertes nicht übersteigen. Üblich ist auch, die Kreditkompetenzen im Baufinanzierungsbereich an den Beleihungsauslauf zu koppeln. Ggf. werden dann vorrangige Finanzierungen kompetenzmäßig mit einbezogen. Auch beim Kreditscoring wird der Beleihungsauslauf selbstverständlich mitberücksichtigt. Je niedriger der Beleihungsauslauf, desto höher der Eigenkapitalanteil und desto niedriger die Belastung des Kreditnehmers durch Zins und Tilgung. Da das Risiko mit steigendem Beleihungsauslauf zunimmt, verlangen die Kreditinstitute für Baufinanzierungskredite mit höherem Beleihungsauslauf eine Risikoprämie, die sich in einem höheren Zinssatz niederschlägt. Auch wird sinnvollerweise ein höherer Tilgungssatz vorgeschrieben. Ggf. muss auch der Darlehensnehmer damit rechnen, dass sich der Beleihungswert bei einer entsprechenden Marktlage verändern kann. Dann kann es zur Nachforderung von Sicherheiten kommen, falls die zu diesem Zeitpunkt noch vorhandene Restschuld zu hoch ist.
Vgl. auch Beleihungsrisiko.