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alternative Finanzierungsformen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Alternative Finanzierungsformen:

    • Festzinskredite mit freiem Kündigungsrecht:
      Gegen einen Zinsaufschlag können bei einigen Anbietern Festzinsdarlehen vereinbart werden, bei denen neben regelmäßigen Zins- und Tilgungsraten jederzeit Sondertilgungen erfolgen können. Auch eine komplette Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ist ohne Angabe von Gründen möglich. Ein derartiges Kündigungsrecht kann Geld wert sein, wenn die Baugeldzinsen im Darlehensverlauf sinken, denn damit ist auch eine jederzeitige Umschuldung möglich. Bei einem „normalen“ Festzinsdarlehen ist man an die Festschreibungsfrist, mind. aber für zehn Jahre gebunden. Bes. geeignet sind derartige Vereinbarungen für Kreditnehmer, die zu noch unbestimmten Zeiten größere Kreditteile ablösen wollen.

      Einzelne Institute sind bereit, in Notfällen oder bei berufsbedingten Umzügen und dadurch notwendigem Verkauf die Komplettablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung zuzulassen, auch dafür wird ein Zinszuschlag berechnet.
    • Reservierungshypothek (Forward für Erstfinanzierer):
      Analog der Handhabung bei einem Forward-Darlehen wird die Kondition für mind. sechs bis max. 24 Monate gesichert, ohne dass Gebühren und Bereitstellungszinsen anfallen. Dieses Angebot wird allerdings nur an bonitätsmäßig einwandfreie Kunden gemacht, die auch ein ausreichendes Eigenkapital (etwa 30 Prozent) vorweisen können. Der Kreditnehmer ist dadurch davor geschützt, dass bis zum Abschluss eines Bau- oder Kaufvertrages die Zinsen ansteigen.
    • Vollfinanzierung/ 100-Prozent-Finanzierung:
      Grundsätzlich ist der Immobilienerwerb auch ohne Eigenkapital möglich. Der Kunde muss dabei aber zumindest über ein überdurchschnittliches Einkommen verfügen und sollte plausibel erklären können, warum er (bislang) noch keine Rücklagen bilden konnte. Die Vollfinanzierungen kosten einen deutlichen Zinsaufschlag und es ist zu bedenken, dass falls auch die Erwerbsnebenkosten mitfinanziert werden müssen, nicht selten Beleihungsausläufe bis zu 130 Prozent des echten Verkehrswertes zustande kommen. Dies führt zu einer längerfristigen Bonitätsbelastung und es kann insbesondere bei einem frühzeitig notwendigen Verkauf der Immobilie (z.B. bei berufsbedingtem Umzug) zu einer großen Deckungslücke kommen, da es ja schon ein optimales Ergebnis wäre, wenn dann überhaupt 100 Prozent erzielt würden.

      An dieser Stelle der Hinweis, dass es sich bei den sog. Subprime-Krediten in den USA fast ausschließlich um derartige Finanzierungen handelt.
    • Kredite mit unbegrenzter Tilgungsmöglichkeit:
      Für Kreditnehmer mit unregelmäßigen oder stark schwankenden Einkünften lohnt sich ein Kreditmodell mit unbegrenzt hohen Sondertilgungen ab dem dritten Jahr. Selbst die vorzeitige Rückzahlung ist möglich, die jährlichen Sondertilgungen müssen mind. 10.000 Euro betragen. Diese Sondertilgungsmöglichkeit kostet natürlich einen Zinsaufschlag.
    • Sondertilgung zurückholen:
      Das Darlehen beinhaltet das Recht, bereits erfolgte Sondertilgungen rückgängig zu machen. Drei kostenfreie Rückzahlungen von mind. 5.000 Euro sind innerhalb der zehnjährigen Zinsbindungsfrist möglich. Bei diesem Kreditmodell ist es nicht nötig, zusätzliche Rücklagen für „Notfälle“ zu bilden. Trotzdem wird ein schneller Schuldenabbau angeboten. Die Rückzahlungsoption verteuert natürlich die Kondition.
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