Ablösevollmacht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Auftrag eines Kreditnehmers an ein Kreditinstitut, die bei einem anderen Institut bestehenden Verbindlichkeiten abzulösen. Gleichzeitig wird das ablösende Institut bevollmächtigt, vom bisherigen Finanzierungsinstitut eine bankübliche Auskunft mit näheren Angaben über die ursprüngliche Höhe der Verbindlichkeiten, die seitherige Abwicklung, die Besicherung und den gegenwärtigen Darlehensstand sowie das Vorliegen von Drittpfändungen herein zu holen. Wird insbesondere im Zusammenhang mit Forward-Darlehen angewendet.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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