Ablösevollmacht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Auftrag eines Kreditnehmers an ein Kreditinstitut, die bei einem anderen Institut bestehenden Verbindlichkeiten abzulösen. Gleichzeitig wird das ablösende Institut bevollmächtigt, vom bisherigen Finanzierungsinstitut eine bankübliche Auskunft mit näheren Angaben über die ursprüngliche Höhe der Verbindlichkeiten, die seitherige Abwicklung, die Besicherung und den gegenwärtigen Darlehensstand sowie das Vorliegen von Drittpfändungen herein zu holen. Wird insbesondere im Zusammenhang mit Forward-Darlehen angewendet.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Ablösevollmacht
ausgehend