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Ablösevollmacht

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Auftrag eines Kreditnehmers an ein Kreditinstitut, die bei einem anderen Institut bestehenden Verbindlichkeiten abzulösen. Gleichzeitig wird das ablösende Institut bevollmächtigt, vom bisherigen Finanzierungsinstitut eine bankübliche Auskunft mit näheren Angaben über die ursprüngliche Höhe der Verbindlichkeiten, die seitherige Abwicklung, die Besicherung und den gegenwärtigen Darlehensstand sowie das Vorliegen von Drittpfändungen herein zu holen. Wird insbesondere im Zusammenhang mit Forward-Darlehen angewendet.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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