vorzeitige Rückzahlung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mit dem Wirksamwerden der Verbraucherkreditrichtlinie 2010 ist eine vereinfachte Möglichkeit eingeführt worden, vor Ablauf der Laufzeit die Kredite zurück zu zahlen. Dies gilt jedoch nur für Kreditverträge, die seit dem 11.6.2010 abgeschlossen wurden. Für Altverträge gilt auch weiterhin die bisherige Regelung. Bei festem Zins beträgt die Mindestlaufzeit sechs Monate mit einer anschließenden dreimonatigen Kündigungsfrist, bei variablen (veränderlichen) Sollzinsen greift lediglich die dreimonatige Kündigungsfrist. Der Kreditgeber hat allerdings Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
vorzeitige Rückzahlung
ausgehend
eingehend
vorzeitige Rückzahlung
ausgehend