vorzeitige Rückzahlung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mit dem Wirksamwerden der Verbraucherkreditrichtlinie 2010 ist eine vereinfachte Möglichkeit eingeführt worden, vor Ablauf der Laufzeit die Kredite zurück zu zahlen. Dies gilt jedoch nur für Kreditverträge, die seit dem 11.6.2010 abgeschlossen wurden. Für Altverträge gilt auch weiterhin die bisherige Regelung. Bei festem Zins beträgt die Mindestlaufzeit sechs Monate mit einer anschließenden dreimonatigen Kündigungsfrist, bei variablen (veränderlichen) Sollzinsen greift lediglich die dreimonatige Kündigungsfrist. Der Kreditgeber hat allerdings Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
vorzeitige Rückzahlung
ausgehend
eingehend
vorzeitige Rückzahlung
ausgehend