Verbraucherkreditrichtlinie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verbraucherkreditrichtlinie 2010 vom 11.6.2010.
Das Regelwerk soll die Kreditvergabe an Verbraucher transparenter machen. Dementsprechend wurden strengere Vorschriften für die Kredit-Werbung eingeführt. Weiterhin ist vorgeschrieben, dass die Kreditinstitute ihre potenziellen Kunden bereits vor Abschluss eines Ratenkredites besser informieren müssen, ein realistisches Rechenbeispiel ist jetzt Pflicht. Für die vorvertraglichen Informationspflichten wurden Mustervordrucke eingeführt. Abschließend geregelt wurde auch die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung, präzisiert das Widerrufsrecht.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
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Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
kalte Betriebskosten
vorvertragliche Informationspflichten
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