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Verbraucherkreditrichtlinie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Mit der Verbraucherkreditrichtlinie 2010 sollte die Kreditvergabe an Verbraucher transparenter gemacht werden. Dementsprechend wurden strengere Vorschriften für die Kredit-Werbung eingeführt. Weiterhin wurde vorgeschrieben, dass die Kreditinstitute ihre potenziellen Kunden bereits vor Abschluss eines Ratenkredites besser informieren müssen, ein realistisches Rechenbeispiel wurde Pflicht. Für die vorvertraglichen Informationspflichten sind Mustervordrucke eingeführt worden. Abschließend geregelt wurde auch die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung, präzisiert das Widerrufsrecht.

    Die EU-Länder haben am 9.10.2023 eine neue Verbraucherkreditrichtlinie gebilligt. Dabei wurde die Vorgängerrichtlinie grundlegend überarbeitet, der Verbraucherschutz auf dem Markt für allgemeine Verbraucherkredite verbessert und der fortschreitenden Digitalisierung dieses Markts Rechnung getragen. Die neue Richtlinie regelt Überziehungskredite umfassender als bislang. Damit wird sichergestellt, dass die Verbraucher nicht mit übermäßig hohen Zinsen und Kosten des Kredits belastet werden.

    Die Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung werden an das Schutzniveau der Wohnimmobilienkreditrichtlinie angeglichen. Verankert wird dadurch die Maxime "Keine Kreditgewährung ohne Kreditwürdigkeitsprüfung". Damit sollen unverantwortliche Kreditvergabepraktiken und Überschuldung verhindert werden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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