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Wirtschaftliche Tragfähigkeitsprüfung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Eine langfristig tragbare Belastung ist das Grundelement eines Finanzierungsplans. Sie ist derjenige Teil der nachhaltig verfügbaren Einkünfte des Kreditnehmers, der zur Zahlung der Zins- und Tilgungsleistungen verwendet werden kann. Die Grundlagen für die Ermittlung der tragbaren Belastung bilden das monatlich verfügbare Haushaltsnettoeinkommen sowie die sonstigen regelmäßigen Einkünfte abzüglich laufender Belastungen (also auch die wirklich zur Verfügung stehende Liquidität). Erfahrungsgemäß liegt die tragbare Belastung je nach Einkommenshöhe zwischen 25 und 40 Prozent des zur Verfügung stehenden Gesamteinkommens. Eine vereinfachte Vorabanalyse zeigt dem Finanzierungsinteressenten, ob die ins Auge gefasste Immobilie finanzierbar ist (Schmalspurberatung).

    Die wirtschaftliche Tragfähigkeitsprüfung bei Eigennutzern durch die Fianzierungsinstitute ist nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinieder ausschlaggebende Faktor der Kreditwürdigkeitsprüfung.

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    Mindmap "Wirtschaftliche Tragfähigkeitsprüfung"

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