Verbrauchervertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§ 310 III BGB). Für den Verbrauchervertrag gelten zahlreiche, den Verbraucher schützende Sonderschriften bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Haustürgeschäft, Fernabsatzvertrag, beim Widerrufsrecht, Verbrauchsgüterkauf, Teilzeit-Wohnrecht, Verbraucherdarlehen, Finanzierungsleasing (Leasing), Teilzahlungsgeschäft, Ratenlieferungsvertrag und Darlehensvermittlung, ferner nach der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfV) i.d.F. vom 5.8.2002 (BGBl. I 3002) m.spät.Änd.
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Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Bürgschaft
Einrede der Vorausklage
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Lebenspartnerschaft
Nichtigkeit
Rechtsfähigkeit
Stundung
Verwandtschaft
Vorsatz
Willenserklärung
eingetragener Verein (e.V.)
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
ohne Gewähr
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Verbrauchervertrag
ausgehend
eingehend
Verbrauchervertrag
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