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Verbrauchervertrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§ 310 III BGB). Für den Verbrauchervertrag gelten zahlreiche, den Verbraucher schützende Sonderschriften bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Haustürgeschäft, Fernabsatzvertrag, beim Widerrufsrecht, Verbrauchsgüterkauf, Teilzeit-Wohnrecht, Verbraucherdarlehen, Finanzierungsleasing (Leasing), Teilzahlungsgeschäft, Ratenlieferungsvertrag und Darlehensvermittlung, ferner nach der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfV) i.d.F. vom 5.8.2002 (BGBl. I 3002) m.spät.Änd.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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