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Verbrauchervertrag
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§ 310 III BGB). Für den Verbrauchervertrag gelten zahlreiche, den Verbraucher schützende Sonderschriften bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Haustürgeschäft, Fernabsatzvertrag, beim Widerrufsrecht, Verbrauchsgüterkauf, Teilzeit-Wohnrecht, Verbraucherdarlehen, Finanzierungsleasing (Leasing), Teilzahlungsgeschäft, Ratenlieferungsvertrag und Darlehensvermittlung, ferner nach der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfV) i.d.F. vom 5.8.2002 (BGBl. I 3002) m.spät.Änd.
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