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Verbrauchervertrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§ 310 III BGB). Für den V. gelten zahlreiche, den Verbraucher schützende Sonderschriften bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Haustürgeschäft, Fernabsatzvertrag, beim Widerrufsrecht, Verbrauchsgüterkauf, Teilzeit-Wohnrecht, Verbraucherdarlehen, Finanzierungsleasing (Leasing), Teilzahlungsgeschäft, Ratenlieferungsvertrag und Darlehensvermittlung, ferner nach der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfV) i.d.F. vom 5.8.2002 (BGBl I 3002) m.spät. Änd..

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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