Erträgnisaufstellung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
kostenpflichtige Zusatzleistung der Kreditinstitute, die nur auf Antrag erstellt wird. Als Ergänzung zur Jahressteuerbescheinigung gibt die Erträgnisauftsellung einen detaillierten Überblick über alle erzielten Kapitalerträge einschließlich der Herleitung der vorgenommenen Steuerabzüge bzw. der steuerlichen Entlastungen.
Die Erträgnisaufstellung ist Grundlage für die Steuererklärung mittels der Anlage KAP.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Erträgnisaufstellung
ausgehend
eingehend
Erträgnisaufstellung
ausgehend