Wahlzuteilung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bei einigen Bauspar-Tarifvarianten (Bauspartarif) kann der Bausparer bereits nach einer vergleichsweisen kurzen Mindestlaufzeit von bspw. zwei Jahren oder schon mit einem Guthaben von 25 Prozent der Bausparsumme jederzeit die Zuteilung seines Bausparvertrages beantragen. Die frühe (vorzeitige) Zuteilung erkauft er sich aber entweder mit einem sehr hohen Tilgungsbeitrag, mit einem kleineren Bauspardarlehen oder einem höheren Darlehenszinssatz.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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